RechtsanwÄLtE
Michael und Christiane Koch
Selbständige Rechtsanwälte seit 1984
Prozessvertretung bei allen Amts,- Land-, Familien- und Oberlandesgerichten und allen Gerichten der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland


Tätigkeitsschwerpunkte
Asyl- und Ausländerrecht
Staatsangehörigkeitsrecht
Aussiedler- /Vertriebenenrecht
Sozialrecht
Strafrecht
Referententätigkeiten im Bereich des Ausländer-, Asyl-, Staatsangehörigkeits-, und Sozialrechts.
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Ausländer und Asylrecht im Deutschen Anwaltverein
Mitglied des Ausschusses „Asyl- und Ausländerrecht“ der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Mitglied des gemeinsamen Prüfungsausschusses „Fachanwalt für Migrationsrecht“ der Rechtsanwaltskammer Nürnberg und der Rechtsanwaltskammer Bamberg
Ehemals Vorstandsmitglied im „Förderverein Bayerischer Flüchtlingsrat e.V“
Ehemals langjähriges Mitglied im Sprecherrat der Rechtsberaterkonferenz